Wir möchten Sie bitten Ihren Termin rechtzeitig (24 Std. vorher) telefonisch oder per E-Mail abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind wir von den Krankenkassen verpflichtet beim ersten Termin eine Zuzahlung/Eigenanteil einzufordern, den wir an die Krankenkassen weiterleiten.